Referentin
Margit List
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Trainerin, Coach
Schutz-Schirm der Psyche –
Kinder stark machen gegen Stress, Depression und Burnout
Einführung
Schon kleine Kinder müssen täglich Stress verkraften, große und kleine Krisen meistern oder sogar Schicksalsschläge überwinden. Hier ist Stärke gefragt und die Art und Weise, wie sie mit den Stürmen des Lebens umgehen, entscheidend! Während das eine Kind sich beispielsweise isoliert, lange traurig ist oder ein überangepasstes Verhalten zeigt, fasst das andere Kind sehr bald wieder neuen Lebensmut und kehrt aus einer deprimierenden Situation schnell wieder ins volle Leben zurück.
Zielgruppe
Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen
Ihr Nutzen
Sie können bereits in der KiTa den „Schutz-Schirm der Psyche“ aufbauen und fördern.
Inhalt
Was ist Resilienz, die seelische Widerstandskraft, genau? Woher kommt seelische Stärke? Wie sieht der Weg konkret aus, damit ein Mensch / ein Kind zu mehr seelischer Widerstandskraft gelangt? Wie werden die Kinder stark für die Zumutungen der Umwelt und können optimistisch nach vorne blicken
Termine und Orte
7.03.2019 (09:00) bis 27.03.2019 (16:30) | Nr.: KI-19-208262
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 175,00 €
Referentin
Margit List
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Trainerin, Coach
Gewaltprävention in der Sozialverwaltung – Umgang mit Gewalt und Aggression
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen im Jobcenter und der Agentur für Arbeit Leistungssachbearbeiter/-innen sowie in der Vermittlung tätige Mitarbeiter/- innen in der Sozialverwaltung von Gemeinden und Städten sowie der SGB II-Träger (insbesondere Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung oder in kommunaler Trägerschaft) Fachkräfte in der Asylarbeit und Obdachlosenhilfe
Ihr Nutzen
Aggressivität, Hilflosigkeit und Verzweiflung beim Hilfesuchenden mit den Möglichkeiten der Verwaltung, dem eigenen Ohnmachtsgefühl, Wut, Ärger und dem Wunsch – doch helfen zu wollen – in Einklang bringen.
Inhalt
Verändertes Verständnis von Hilfe Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung Die eigene Ohnmacht Verantwortung / Eigenverantwortung Den Hilfesuchenden in seine eigene Verantwortung bringen Gesunde Strukturen für die Hilfesuchenden und die öffentliche Verwaltung
Dozent
Margit List
Termine und Ort
08.04.2019 (10:00) bis 09.04.2019 (15:30) | Nr.: SO-19-208330
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 260,00 €
Unterkunft: 49,00 €
Verpflegung: 53,00 €
Referentin
Margit List
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Trainerin, Coach
Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg – insbesondere für Fachkräfte der Jugendhilfe!
Gewalt im Umgang mit uns selbst und anderen Menschen hat viele Gesichter! Wir kommunizieren mit Kindern und Jugendlichen oft unwissend „gewalttätig“, da wir es nicht anders gelernt haben. Gewaltfreie Kommunikation fängt bei uns Fachkräften an, hört jedoch dort nicht auf. Wir sind Vorbild für andere, müssen uns gleichzeitig vor Gewalt und Burnout schützen und haben außerdem den Anspruch achtsam mit den Kindern und Jugendlichen umzugehen. Kinder und Jugendliche aus der Jugendhilfe haben vor allem gelernt, das „System Familie“ mit ihrem Verhalten erhalten zu wollen und andere Bedürfnisse zu erfüllen. Eigene Gefühle wahrzunehmen fällt ihnen oft schwer. Das Seminar vermittelt die Grundlagen der GFK und bietet konkretes Handwerkzeug. Die Teilnehmenden lernen/vertiefen den achtsamen Umgang mit sich selbst, Gewalt vorzubeugen und deeskalierend bei Konflikten zu agieren, sich gut abzugrenzen und mit Kindern und Jugendlichen bedürfnisorientiert zu arbeiten. Denn: GFK ist kraftvoll, herzlich und voller Respekt und hat nichts mit „lieb sein, Biss verlieren oder Selbstlosigkeit“ zu tun.
Seminarort:
IMMA e.V. Kontakt- und Informationsstelle für Mädchen*arbeit
Humboldtstraße 18 · 81543 München
Termin: 16./17.05.2019 | 09.30 – 17.00 Uhr
Kosten: 195,– €
Referentin
Margit List
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Trainerin, Coach
Kindeswohlgefährdung – Umgang mit § 8a SGB VIII
EINFÜHRUNG Erscheint das Kindeswohl gefährdet, geraten auch erfahrene Fachkräfte sehr schnell unter Handlungsdruck, fühlen sich unsicher, panisch und hilflos.
ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen in Kindertageseinrichtungen und in der Jugendhilfe (insbesondere Jugendamt, Vormundschaften, Beistandschaft) sowie weitere Interessent/innen, die mit § 8a SGB VIII befasst sind oder davon berührt werden.
IHR NUTZEN Sie können fachlich, sensibel und offen dem gesetzlich formulierten Schutzauftrag gerecht werden.
INHALT Kindeswohlgefährdungen einschätzen // Eigene Beobachtungen interpretieren // Umgang mit § 8a SGV VIII // Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt // Verantwortung als Erzieher/-in, Grenzen // Vernetzung // Umgang mit Eltern und Kind // Wen informiere ich wann? // Fallbesprechungen
KOOPERATION Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.
10.07.2019 (09:00) bis 10.07.2019 (16:30) | Nr.: KI-19-208265
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 175,00 €
Referentin
Margit List
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Trainerin, Coach
Aufsicht und Haftung in der KiTa – Ein Widerspruch zum pädagogischen Ziel?
Einführung
Aufsichtspflicht! Kaum ein Begriff ist in der Kinder- und Jugendarbeit derart gefürchtet, mit Unsicherheit verbunden und nicht selten sitzen pädagogische Fachkräfte dem Irrglauben auf, dass sie eine ganz besondere Aufsichtspflicht, aufgrund ihrer Ausbildung, gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern haben.
Zielgruppe
Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen Leitung/Mitarbeiter/-innen von Jugendämtern, Städten, Landkreisen und Gemeinden, die in der Aufsicht und Betreuung von Kindertageseinrichtungen tätig sind.
Ihr Nutzen
„Schritt für Schritt“ und sehr anschaulich gehen Sie alle Fragen durch, die für Sie im pädagogischen Alltag relevant sind. Sie besprechen konkrete Fälle aus der Praxis und erhalten einen Überblick, um zukünftig alle grundlegenden Fragen hinsichtlich der Aufsichtspflicht kompetent beantworten zu können.
Inhalt
Was bedeutet Aufsicht? Wer ist aufsichtspflichtig? Delegierbare Aufsicht Wann und wo beginnt die Aufsichtspflicht? Wann endet sie? Wie muss Aufsicht geführt werden? Aufsichtspflichtverletzungen Fallbesprechungen
Termine und Orte
25.07.2019 (09:00) bis 25.07.2019 (16:30) | Nr.: KI-19-208282
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 175,00 €
Referentin
Margit List
Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Trainerin, Coach
Trennung und Scheidung der Eltern – (Kleine) Kinder große Sorgen!